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   LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21   

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LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21 (https://dejure.org/2022,50745)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07.11.2022 - 4 Sa 34/21 (https://dejure.org/2022,50745)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07. November 2022 - 4 Sa 34/21 (https://dejure.org/2022,50745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Nebentätigkeit als Influencer - Posten von Bildern aus betrieblichem Bereich - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Nebentätigkeit einer Influencer-Tätigkeit - Posten von Bildern aus betrieblichem Bereich -Unterlassungsanspruch - Unternehmenspersönlichkeitsrecht

  • rechtsportal.de

    Kündigung - Nebentätigkeit einer Influencer-Tätigkeit - Posten von Bildern aus betrieblichem Bereich -Unterlassungsanspruch - Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB; Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht; Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Foto- oder Filmaufnahmen; Gravierender Verstoß gegen eine Nebentätigkeitsgenehmigung; Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    In diesen Grenzen steht juristischen Personen sowohl ein Recht am eigenen Bild als auch am eigenen Wort als Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts zu (BGH 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 - Rn. 23; OLG Stuttgart 08.07.2015 - 4 U 182/14 - Rn. 105, jeweils m.w.N.; KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 3).

    Grundsätzlich muss es im Rahmen dieser Sphäre niemand hinnehmen, dass gegen seinen Willen Aufnahmen gefertigt werden (OLG Stuttgart 08.07.2015 - 4 U 182/14 - Rn. 106; für Filmaufnahmen: KG 30.11.1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 4, LAG Rheinland-Pfalz aaO, Rn. 68).

    Betroffen ist der durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG , Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete soziale Geltungsanspruch der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen (vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1986 - VI ZR 102/85, BGHZ 98, 94, 97; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 27; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 12; vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, AfP 2016, 248 Rn. 11; OLG Stuttgart, AfP 2015, 450 Rn. 117 f.).

    Denn dadurch wird das Interesse des Unternehmensträgers betroffen, seine innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 1981 - VI ZR 162/79, BGHZ 80, 25 , juris Rn. 29, 34; vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97, BGHZ 138, 311 , juris Rn. 12, 14, 22; OLG Stuttgart, AfP 2015, 450 , juris Rn. 122 f.; vgl. allgemein zum Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, AfP 2008, 297 Rn. 9; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 13; BGH, Urteile vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 , juris Rn. 88 ff., 119 ff.; vom 6. Februar 2014 - I ZR 75/13 GRUR 2014, 904 Rn. 12; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1712).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    In diesen Grenzen steht juristischen Personen sowohl ein Recht am eigenen Bild als auch am eigenen Wort als Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts zu (BGH 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 - Rn. 23; OLG Stuttgart 08.07.2015 - 4 U 182/14 - Rn. 105, jeweils m.w.N.; KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 3).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass juristische Personen des Privatrechts nicht nur Ehrenschutz genießen (BGH GRUR 1975, 208 - Deutschland-Stiftung; BGH GRUR 1976, 210 - Der Geist von Oberzell; BGH NJW 2005, 279, 282 und NJW 2009, 1872 Tz. 10 - Fraport-Manila-Skandal), sondern sich auch auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen können (BGH NJW 1994, 1281, 1282), wobei sie allerdings insoweit verfassungsrechtlich nur aus Art. 2 Abs. 1 und nicht auch aus Art. 1 Abs. 1 GG geschützt sind (BVerfGE 106, 28 = NJW 2002, 3619 Rn. 42 in Juris) und dieser Schutz insoweit eingeschränkt ist, als er nur insoweit besteht, als die juristischen Personen des Privatrechts aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und in ihren Funktionen dieses Schutzes bedürfen (BGH, ebenda).

    Letzteres ist der Fall, insoweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenkreis betroffen ist (BGH NJW 1980, 2807, 2808 - Medizin-Syndikat I), was wiederum insbesondere dann zu bejahen ist, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsbereich als Arbeitgeber oder Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (BGH NJW 1994, 1281, 1282).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsbereich als Arbeitgeber oder Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (BGH NJW 1994, 1281, 1282).

  • KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99

    Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit der Deutschen Bahn AG durch

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    In diesen Grenzen steht juristischen Personen sowohl ein Recht am eigenen Bild als auch am eigenen Wort als Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts zu (BGH 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 - Rn. 23; OLG Stuttgart 08.07.2015 - 4 U 182/14 - Rn. 105, jeweils m.w.N.; KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 3).

    Grundsätzlich muss es im Rahmen dieser Sphäre niemand hinnehmen, dass gegen seinen Willen Aufnahmen gefertigt werden (OLG Stuttgart 08.07.2015 - 4 U 182/14 - Rn. 106; für Filmaufnahmen: KG 30.11.1999 - 9 U 8222/99 - Rn. 4, LAG Rheinland-Pfalz aaO, Rn. 68).

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis, OLG Stuttgart, aaO, Rn. 119).

    Die Verbreitung der beanstandeten Fernsehaufnahmen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, weil die Aufnahmen unter Verstoß gegen ihr Hausrecht gefertigt wurden und ihre Veröffentlichung nicht durch überwiegende Interessen der Beklagten gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW 2000, 2210 , LG Leipzig, Urteil vom 19.08.2008 - 8 O 1796/08-Rn. 15).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Pflichtverletzungen, die auf ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers beruhen, eine positive Beeinflussung des zukünftigen Verhaltens des Arbeitnehmers bereits durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Abmahnung herbeigeführt werden kann, so dass grundsätzlich auch bei einer außerordentlichen Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung vorauszusetzen ist (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34 zur außerordentlichen Kündigung m.w.N., LAG Rheinland-Pfalz, 25.09 2019 - 7 Sa 39/19 - Rn. 105).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    Betroffen ist der durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG , Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete soziale Geltungsanspruch der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen (vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1986 - VI ZR 102/85, BGHZ 98, 94, 97; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 27; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 12; vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, AfP 2016, 248 Rn. 11; OLG Stuttgart, AfP 2015, 450 Rn. 117 f.).

    Denn dadurch wird das Interesse des Unternehmensträgers betroffen, seine innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 1981 - VI ZR 162/79, BGHZ 80, 25 , juris Rn. 29, 34; vom 21. April 1998 - VI ZR 196/97, BGHZ 138, 311 , juris Rn. 12, 14, 22; OLG Stuttgart, AfP 2015, 450 , juris Rn. 122 f.; vgl. allgemein zum Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Senatsurteile vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, AfP 2008, 297 Rn. 9; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 13; BGH, Urteile vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 , juris Rn. 88 ff., 119 ff.; vom 6. Februar 2014 - I ZR 75/13 GRUR 2014, 904 Rn. 12; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1712).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    Die fortgesetzte und vorsätzliche Ausübung offensichtlich nicht genehmigungsfähiger Nebentätigkeiten in Unkenntnis des Arbeitgebers stellt aber regelmäßig bereits ohne das Hinzutreten besonderer Umstände an sich einen wichtigen Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB dar (vgl. dazu auch Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD -AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).

    Diese zutreffende Würdigung des Landesarbeitsgerichts wird von der Revision nicht in Zweifel gezogen, sondern sogar ausdrücklich auf Seite 7 der Revisionsbegründung eingeräumt (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Rn.42).

  • LAG Köln, 22.03.2013 - 4 Sa 1062/12

    Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung bei Konkurrenztätigkeit eines

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    Einen solchen Genehmigungsvorbehalt enthält auch der in § 2 des Arbeitsvertrages in Bezug genommene BMT-G (LAG Köln 22.03.2013 - 4 Sa 1062/12 - Rn.37).

    Dabei ist grundsätzlich die durch Art. 12 Abs. 1 GG Berufsfreiheit des Arbeitnehmers zu beachten (LAG Köln 22.03.2013 - 4 Sa 1062/12 - Rn.38).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 39/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verschwiegenheitspflicht - Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    Bei der Konkretisierung der Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB ) sind die grundrechtlichen Rahmenbedingungen hinreichend zu beachten (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.09.2019 - 7 Sa 39/19 - Rn. 67).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34 zur außerordentlichen Kündigung m.w.N., LAG Rheinland-Pfalz, 25.09 2019 - 7 Sa 39/19 - Rn. 105).

  • LG Leipzig, 19.06.2008 - 8 O 1796/08

    Heimliches Filmen durch TV-Sender in Kaufhäusern ist unzulässig

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis, OLG Stuttgart, aaO, Rn. 119).

    Die Verbreitung der beanstandeten Fernsehaufnahmen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, weil die Aufnahmen unter Verstoß gegen ihr Hausrecht gefertigt wurden und ihre Veröffentlichung nicht durch überwiegende Interessen der Beklagten gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW 2000, 2210 , LG Leipzig, Urteil vom 19.08.2008 - 8 O 1796/08-Rn. 15).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass juristische Personen des Privatrechts nicht nur Ehrenschutz genießen (BGH GRUR 1975, 208 - Deutschland-Stiftung; BGH GRUR 1976, 210 - Der Geist von Oberzell; BGH NJW 2005, 279, 282 und NJW 2009, 1872 Tz. 10 - Fraport-Manila-Skandal), sondern sich auch auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen können (BGH NJW 1994, 1281, 1282), wobei sie allerdings insoweit verfassungsrechtlich nur aus Art. 2 Abs. 1 und nicht auch aus Art. 1 Abs. 1 GG geschützt sind (BVerfGE 106, 28 = NJW 2002, 3619 Rn. 42 in Juris) und dieser Schutz insoweit eingeschränkt ist, als er nur insoweit besteht, als die juristischen Personen des Privatrechts aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und in ihren Funktionen dieses Schutzes bedürfen (BGH, ebenda).

    In diesen Grenzen steht juristischen Personen sowohl ein Recht am eigenen Bild als auch am eigenen Wort als Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts zu (BVerfGE 106, 28 = NJW 2002, 3619 Rnrn. 38 ff., insbesondere Rn. 42 in Juris, OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U- 182/14 Rn. 118).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 75/13

    Zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

  • LAG Hamm, 27.06.2018 - 4 Sa 1521/17

    Schriftform; Paraphe; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsschließung; greifbare

  • LAG Thüringen, 13.12.2018 - 4 Sa 68/16

    Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist bei fristlosen Kündigungen

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

  • LG Hamburg, 08.04.2008 - 324 O 121/08

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Ausstrahlung eines heimlich aufgenommenen

  • LG Hamburg, 26.06.2007 - 324 O 268/07

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb:

  • LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 250/09
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